| Gebührenordnung der
Besamungsstation MEGGLE |
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Die Preise sind ab dem 01.07.2004 gültig. |
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| 1. Grundgebühr: | |||
| 16,- Euro Die Grundgebühr wird einmalig für jede Erstbesamung erhoben. |
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| 2. Doppelbesamung: | |||
| 4,50 Euro Diese Gebühr wird erhoben, wenn innerhalb der ersten 4 Tage (Tag der Besamung plus 3 darauf folgende Tage) zusätzlich zur Erst- oder Nachbesamung besamt wird. |
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| 3. Nachbesamung | |||
| 2,- Euro Diese Gebühr wird erhoben, wenn nach mehr als 4 Tage von der letzten Besamung eine Weitere durchgeführt wird. |
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| 4. Sonn- und Feiertagszuschlag: | |||
| 4,- Euro An allen Sonn- und Feiertagen gilt für jede durchgeführte Besamung dieser Zuschlag |
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| 5. Servicegebühr: | |||
| 4,50 Euro Wenn der Besamungsbeauftragte Tiere zur Besamung vorgestellt bekommt, die nicht besamungstauglich sind und der Besamer berät: z. Bsp.: Behandlung durch den Tierarzt, nächste Brunst abwarten, trächtig usw., dann wird die Servicegebühr erhoben. |
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| Zuschläge |
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| 6. Bullenprüfungszuschlag: | |||
| 3,- Euro Von allen Betrieben die nicht der MLP bzw. Herdbuch angeschlossen sind, wird dieser Zuschlag erhoben. |
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| 7. Besondere Merkmale | |||
| Bei Sperma von geprüften
Bullen mit besonderen Vererbungsmerkmalen wird ein Spermazuschlag pro
Besamung erhoben.
Besondere Merkmale sind zum Bsp.: Ein Bulle kann immer nur einer Preisgruppe angehören. Die
Bullen können nach jeder Zuchtwertschätzung neu gruppiert
werden. |
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| Preisklassen | Euro | ||
| Prüfbullen A00 A02 AS0 A03 A04 A05 A06 |
0,00 0,00 1,50 3,00 5,00 8,00 10,00 |
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| Z00 | nach EK. | ||
| In der Preisklasse Z00 sind
Spitzenbullen aus der Genreserve sowie Zukaufsperma eingeordnet. Die
Höhe des Zuschlages richtet sich pro Bullen (individuell) nach dem
Zukaufspreis + Unkosten sowie Verfügbarkeit. |
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| 8. Besonderer Aufwand | |||
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Die Besamung nicht angebundener oder nicht anderweitig fixierter Tiere kann verweigert werden, wenn nach pflichtgemäßem Ermessen Gefahr für Leib und Leben des Besamenden besteht. Wenn bei der Besamung nicht angebundener oder nicht fixierter
Tiere ein unangemessener Arbeitsaufwand entsteht, kann eine
Zusatzaufwandsgebühr von 4,50 Euro erhoben werden. |
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| 9. Preisänderungen | |||
| Bei Änderung der MwSt. werden die Gebühren angepasst. | |||