Service
Preisliste
Gebührenordnung der Besamungsstation MEGGLE
 

Die Preise sind ab dem 01.07.2004 gültig.
Alle aufgeführten Gebühren sind Bruttopreise, das heißt sie beinhalten die gesetzliche MWST.

 

1. Grundgebühr:
  16,- Euro
Die Grundgebühr wird einmalig für jede Erstbesamung erhoben.
 
2. Doppelbesamung:
  4,50 Euro
Diese Gebühr wird erhoben, wenn innerhalb der ersten 4 Tage (Tag der Besamung plus 3 darauf folgende Tage) zusätzlich zur Erst- oder Nachbesamung besamt wird.
 
3. Nachbesamung
  2,- Euro
Diese Gebühr wird erhoben, wenn nach mehr als 4 Tage von der letzten Besamung eine Weitere durchgeführt wird.
 
4. Sonn- und Feiertagszuschlag:
  4,- Euro
An allen Sonn- und Feiertagen gilt für jede durchgeführte Besamung dieser Zuschlag
 
5. Servicegebühr:
  4,50 Euro
Wenn der Besamungsbeauftragte Tiere zur Besamung vorgestellt bekommt, die nicht besamungstauglich sind und der Besamer berät: z. Bsp.: Behandlung durch den Tierarzt, nächste Brunst abwarten, trächtig usw., dann wird die Servicegebühr erhoben.
 
Zuschläge
 
6. Bullenprüfungszuschlag:
  3,- Euro
Von allen Betrieben die nicht der MLP bzw. Herdbuch angeschlossen sind, wird dieser Zuschlag erhoben.
 
7. Besondere Merkmale
  Bei Sperma von geprüften Bullen mit besonderen Vererbungsmerkmalen wird ein Spermazuschlag pro Besamung erhoben.

Besondere Merkmale sind zum Bsp.:
Hornlosigkeit, hoher GZW, Bullen aus Gezielter Paarung, Bulle tot, Sperma aus der Genreserve usw.

Ein Bulle kann immer nur einer Preisgruppe angehören. Die Bullen können nach jeder Zuchtwertschätzung neu gruppiert werden.
 

Preisklassen Euro  
  Prüfbullen A00
A02
AS0
A03
A04
A05
A06
0,00
0,00
1,50
3,00
5,00
8,00
10,00
 
  Z00 nach EK.  
  In der Preisklasse Z00 sind Spitzenbullen aus der Genreserve sowie Zukaufsperma eingeordnet. Die Höhe des Zuschlages richtet sich pro Bullen (individuell) nach dem Zukaufspreis + Unkosten sowie Verfügbarkeit.
 
8. Besonderer Aufwand
 

Die Besamung nicht angebundener oder nicht anderweitig fixierter Tiere kann verweigert werden, wenn nach pflichtgemäßem Ermessen Gefahr für Leib und Leben des Besamenden besteht.

Wenn bei der Besamung nicht angebundener oder nicht fixierter Tiere ein unangemessener Arbeitsaufwand entsteht, kann eine Zusatzaufwandsgebühr von 4,50 Euro erhoben werden.
 

9. Preisänderungen
  Bei Änderung der MwSt. werden die Gebühren angepasst.